Plattformbetreiber für Finanzdienstleister: BGK-Prozesse wiederum IDW PS 951 konform

Ralf Mund, 28.04.2022

Nachdem die BGK bereits im letzten Jahr ihr dienstleistungsbezogenes internes Kontrollsystem für die Entwicklung und den Betrieb des digitalen Ökosystems eines Finanzdienstleister von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach IDW PS 951 Typ 1 hat prüfen lassen, wurde diesmal erstmalig der Typ 2 geprüft.

Die Typ 2-Prüfung beinhaltet neben der Angemessenheit des internen Kontrollsystems und der Implementierung der Kontrollen zusätzlich die Prüfung der Wirksamkeit der Kontrollen. Geprüft wurde das Jahr 2021.

Der Prüfungsprozess vom ersten Meeting bis zur abschließenden Berichtsbereitstellung erstreckte sich über knapp 3 Monate. In der ersten Phase sind wir gemeinsam mit den Prüfern die Verfahren und Systeme sowie die implementierten Kontrollen durchgegangen. Danach haben wir die geforderten Unterlagen und Stichproben zur Verfügung gestellt. In der Summe standen am Ende knapp 1.000 bereit gestellte Dokumente. In der letzten Phase haben wir die noch offenen Fragen direkt in kurzen gemeinsamen Terminen geklärt.

Insgesamt entstand bei uns und unserem Dienstleister ein nicht unwesentlicher zeitlicher Aufwand. Aber dieser hat sich gelohnt. Am Ende haben wir alle unsere Kontrollziele erreicht und uns wurde ein uneingeschränktes Prüfungsergebnis bestätigt.

Nach dem Motto „Nach der Prüfung ist vor der Prüfung“ gilt es in der Folge die ergänzenden Hinweise und Feststellungen der Wirtschaftsprüfer aufzugreifen und in die Praxis umzusetzen.

BGK hat damit wiederum unter Beweis gestellt, dass wir auch für ausgelagerte Services bei Finanzdienstleistern ein zuverlässiger und geprüfter Partner sind.

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